Volkssouveränität Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung.Es ist der Gegenbegriff zum monarchischen Prinzip. Volkssouveränität leitet sich vom französischen Wort souveraineté (= höchste Staatsgewalt) und vom Lateinischen superioritas („Oberherrschaft“) ab.Die Idee der Volkssouveränität. hat der Aer Aufklärer Jean-Jacques Rousseau in seiner staatstheoretischen Schrift Contrat social (Gesellschaftsvertrag) 1762 entwickelt.Mehr zur Volkssouveranität hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Volkssouveranität QuellenSeite „Volkssouveränität“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 11. Februar 2012, 21:19 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Volkssouver%C3%A4nit%C3%A4t&oldid=99551877 (Abgerufen: 6. März 2012, 06:46 UTC) WeblinksWikipedia - Volkssouveranität