Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

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Im Staatsrecht existiert keine allgemein gültige Definition des Begriffs Staat. Georg Jellinek hat in seiner rechtswissenschaftlichen Definition den Staat als „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes (Gebietskörperschaft)“ umschrieben. Die Definition von Jellinek begründet die staatlichen Merkmale in drei Elementen:

Liegt eines dieser Merkmale nicht vor, so wird nach herrschender Lehre nicht von einem Staat gesprochen.

Diese Drei-Elemente-Lehre wird oft als nicht ausreichend kritisiert, So ist nach der konstitutiven Theorie die Anerkennung durch Drittstaaten eine Voraussetzung der Staatlichkeit. Zuletzt erfordert es nach Artikel 1 der Konvention von Montevideo von 1933, dass ein Gebilde die Fähigkeit zum Führen von Außenbeziehungen besitzt.


Quellen

Weblinks