Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z


..Navigationslinks überspringenVoelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > S > Staatenbund

Google Adsense  Responsive One

Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene.

Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden. Davon ist ferner eine Konföderation abzugrenzen, welche ein gemeinsames Auftreten in Form einer Dachorganisation darstellt und keine Kompetenz-Kompetenz besitzt. Die Unterschiede sind allerdings fließend, oft werden die Begriffe synonym verwendet. Daraus ergibt sich, dass abtrünnige Gebiete einzelner Länder rechtlich nicht anerkannt sind. Die Souveränität bedeutet in diesem Zusammenhang in erster Linie das Recht, die Kompetenzen zwischen Einzelstaat und Bund zu verteilen, die so genannte Kompetenzkompetenz.

Die Institutionen des Staatenbundes sind in der Regel eine repräsentative Versammlung, gemeinsame Ausführungsorgane für gemeinsame Aufgaben sowie eine Schiedsgerichtsbarkeit für die Beilegung von Streitigkeiten unter den Mitgliedstaaten. In einem Staatenbund können Gesetze der gesetzgebenden Körperschaft des Bundes keine direkten Auswirkungen auf die Bürger haben, sie werden nur zur Verabschiedung an die Parlamente der Gliedstaaten delegiert, außerdem besteht ein Austrittsrecht für die Gliedstaaten.

Die Europäische Union (EU) ist als Völkerrechtssubjekt kein Staatenbund, sondern stellt eine Klasse für sich dar. Das deutsche Bundesverfassungsgericht bezeichnete sie in einem Urteil von 1993 als Staatenverbund, was auch über die Grenzen Deutschlands hinaus Anklang gefunden hat. Die EU hat in ihren Mitgliedsländern innenpolitische Befugnisse, die auf einen Bundesstaat hinweisen, doch steht dem bislang keine einheitliche gemeinsame Außenpolitik gegenüber, was die Union wie einen reinen Staatenbund aussehen lässt. Diese scheint durch die EU-Richtlinien respektive die EU-Harmonisierungsrichtlinien, welche innerhalb eines festgesetzten Zeitraums in nationales Recht umgesetzt werden müssen, sukzessive zu entstehen.

Beispiele für Staatenbünde: Afrikanische Union (AU), Andengemeinschaft, Benelux-Union (Staatenbund von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg).


Quellen