Völkerrechtssubjekt Voelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > V > Völkerrechtssubjekt Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird. Weitgehend unstrittig sind folgende Völkerrechtssubjekte anerkannt:Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte. Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an.originäre staatliche Völkerrechtssubjekte:Internationaler Seegerichtshoforiginäre nicht-staatliche Völkerrechtssubjekte:Internationales Komitee vom Roten KreuzHeiliger StuhlSouveräner Malteser-RitterordenDerivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte. Sie leiten ihre Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ab. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Internationalen Organisationen wie die Vereinten Nationen. Auch die Europäische Union besitzt seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine eigene Rechtspersönlichkeit. Des Weiteren können Bundesstaaten ihren jeweiligen Gliedstaaten – bei denen es sich zwar in staatsrechtlicher, aber nicht in völkerrechtlicher Hinsicht um originäre Rechtssubjekte handelt – die Befugnis verleihen, in begrenztem Umfang am Völkerrechtsverkehr teilzunehmen.QuellenSeite „Völkerrechtssubjekt“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 24. April 2016, 10:35 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=V%C3%B6lkerrechtssubjekt&oldid=153758202 (Abgerufen: 27. April 2016, 17:53 UTC) WeblinksHenner Gött: Die Lehre von den Völkerrechtssubjekten und die Entfaltung der internationalen Rechtsordnung, Beitrag im JuWissBlog vom 22. Januar 2013, Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht e. V.