Selbstbestimmungsrecht Voelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > S > Selbstbestimmungsrecht Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Gedanke der Menschenrechte. Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von staatlichen Stellen – zu regeln, soweit sie sich im Einklang mit den anerkannten Regeln der jeweiligen Gemeinschaft befinden.Der Begriff geht zurück auf Diskussionen über das Recht, selbst die eigene Religionszugehörigkeit zu bestimmen. Bis ins 17. Jahrhundert hinein galt dagegen noch der Grundsatz, dass die Religion des regierenden Fürsten oder Königs automatisch die Religion seiner Untertanen bestimmt (vgl. Cuius regio, eius religio). Im 18. Jahrhundert kam der Gedanke eines allgemeinen, individuellen Rechts auf Selbstbestimmung dazu.Heute wird der Begriff vor allem in folgenden Zusammenhängen verwendet:Recht auf informationelle Selbstbestimmung,Recht auf Sexuelle Selbstbestimmung,Recht auf körperliche Unversehrtheit,im Bereich Schwangerschaftsabbruch mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau,im Völkerrecht im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes der Völker.QuellenSeite „Selbstbestimmungsrecht“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 27. April 2016, 12:16 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Selbstbestimmungsrecht&oldid=153872426 (Abgerufen: 29. April 2016, 16:34 UTC) WeblinksSelbstbestimmungsrecht der Völker