Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

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Ein Freihandelsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Gewährleistung des Freihandels zwischen den vertragschließenden Staaten (beziehungsweise Völkerrechtssubjekten). Als Freihandel bezeichnet man einen internationalen Handel, der nicht durch Handelshemmnisse wie Zölle oder Import-Kontingente eingeschränkt ist.

Die Vertragspartner verzichten untereinander auf Handelshemmnisse, betreiben jedoch gegenüber Drittländern eine autonome Außenhandelspolitik. Es kann ein erster Schritt zu einer engeren wirtschaftlichen Integration zwischen Ländern sein.

Mit dem Abkommen wird der Freihandel zwischen den Vertragspartnern gesichert. Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse, wie Exportbeschränkungen, Importquoten oder nationale Normen und Standards, werden abgeschafft. In neueren Freihandelsabkommen werden auch andere staatliche Eingriffe wie Subventionen, Beteiligungen an Unternehmungen oder Wirtschaftssektoren oder die staatliche Handhabe über das Patentrecht eingeschränkt. In einigen Abkommen sind zudem Regelungen zum Investitionsschutz enthalten, die bei Investor-Staat-Verfahren den Einsatz von Schiedsgerichten vorsehen.

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Quellen

Weblinks