Bilateral, Bilateralität Voelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > B > Bilateral, Bilateralität Bilateralität (von lat. bis „zweimal“, latus „Seite“) bedeutet „Zweiseitigkeit“.In der Politik verwendet man das Adjektiv bilateral für Verhandlungen und Abkommen, die ausschließlich zwischen zwei verschiedenen Beteiligten stattfinden. Bilaterale Diplomatie ist immer noch in der Form vieler Verträge zwischen zwei Staaten üblich. Botschaften und Staatsbesuche dienen hauptsächlich dieser Funktion.Auch ein supranationales Völkerrechtsubjekt wie die Europäische Union kann Partner für ein bilaterales Abkommen sein; so bei den „bilateralen Verträgen Schweiz–EU“.Verwandte Begriffe sind multilateral und unilateral.QuellenSeite „Bilateralität“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 4. September 2015, 16:59 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bilateralit%C3%A4t&oldid=145724438 (Abgerufen: 28. April 2016, 09:50 UTC) WeblinksMultilateral, MultiralitätUnilateral, Unilateralität