Supranationaltät Voelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > S > Supranationalität Der Begriff Supranationalität (von lateinisch supra, „über“, und natio, „Volk“ bzw. „Staat“), seltener das Synonym Überstaatlichkeit, kennzeichnet eine Ebene über der Nation oder über dem Nationalstaat. Supranationalität ist insbesondere ein Begriff des Völkerrechts und der Politikwissenschaft, genauer der Lehre der internationalen Beziehungen. Supranationalität bedeutet eine Verlagerung rechtlicher Zuständigkeiten von der nationalstaatlichen auf eine höher stehende Ebene, die auch als überstaatliche Intergouvernementalismus bezeichnet wird. Eine solche Ebene oder Organisation kann auch dann verbindliche Beschlüsse fassen, wenn nicht alle Mitglieder zustimmen. Die Alternative zur Kooperation von Staaten in Form supranationaler Organisationen ist das Zusammenwirken von Staaten nach dem Prinzip des Intergouvernementalismus: Es sieht nur eine zwischenstaatliche Kooperation der Regierungen vor, ohne sie inhaltlich und räumlich zu vertiefen und zu institutionalisieren.QuellenSeite „Supranationalität“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 8. Februar 2016, 11:58 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Supranationalit%C3%A4t&oldid=151231340 (Abgerufen: 26. April 2016, 15:48 UTC) WeblinksIntergouvernementalismus