Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z


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Als Atommacht wird ein Staat bezeichnet, der über Kernwaffen verfügt und zusätzlich die geeigneten Trägersysteme besitzt, um die Kernwaffen einsetzen zu können. Als Atommächte gelten die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und die Volksrepublik China, ferner Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea.

Offizielle Atommächte

Diese Atommächte sind im Atomwaffensperrvertrag als Staaten genannt, die über Kernwaffen verfügen. Die Daten beziehen sich auf die Erstzündung. Die Zahl unter „Sprengköpfe“ beziffert die Zahl einsatzbereiter Sprengköpfe Ende 2012.

Land

Atombombe

Wasserstoffbombe

Aktive Sprengköpfe

USA

16. Juli 1945

1. November 1952

1.950

Russland

29. August 1949

12. August 1953

1.740

Großbritannien

3. Oktober 1952

15. Mai 1957

160

Frankreich

3. Februar 1960

24. August 1968

290

Volksrepublik China

16. Oktober 1964

14. Juni 1967

einige hundert (?)

Die genannten Zahlen beruhen auf offiziellen Angaben der einzelnen Staaten. Insbesondere die offiziellen Daten der Volksrepublik China und Großbritanniens werden in Expertenkreisen sowie von ehemaligen Mitarbeitern der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) öffentlich angezweifelt. Großbritannien stellte 1997 die Veröffentlichung eines jährlichen Bestandsberichts zu seinem Kernwaffenprogramm ein und soll, entgegen offiziellen Stellungnahmen, gemeinsam mit den USA an der Entwicklung neuer Kernwaffen arbeiten.

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Quellen