Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

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Mit einem Abkommen waren ursprünglich, im 16. und 17. Jahrhundert, Vereinbarungen über Tilgungen und Erstattungen angesprochen, seit dem 18. Jahrhundert wird der Begriff im Sinne von „Vertrag, Übereinkommen“ verwendet. Ein Abkommen ist eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren vertragschließenden Personen oder Parteien.

Im Sinne des Völkerrechts wird „Abkommen“ oft ungenau als Synonym zum Begriff völkerrechtlicher Vertrag verwendet.

Im engeren Sinne werden völkerrechtliche Abkommen im Gegensatz zum völkerrechtlichen Vertrag zwischen Regierungen beziehungsweise Regierungsvertretern geschlossen und nicht von Parlamenten ratifiziert.

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Quellen

Weblinks