Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z


  Navigationslinks überspringenVoelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > W > Weltmacht

Google Adsense  Responsive One

 

Weltmacht im Unterschied zum umfassenderen Begriff Großmacht bezeichnet einen Staat, der auf weltpolitischer Ebene wesentlichen Einfluss ausübt. Im Unterschied zum Weltreich setzt der Begriff daher das Vorhandensein einer globalen politischen Ebene voraus und ist somit für die Zeit vor dem Zeitalter der Entdeckungen (15 - 18 Jh.) nicht angemessen.

 

Siehe auch: Großmacht, Supermacht, Weltpolitik


Quellen