Staatsoberhaupt Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen, ist im Sinne des Völkerrechts in der Regel vollumfänglich bevollmächtigter Vertreter seines Landes und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter sowie die Ausfertigung von Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhauptes (Auswahl und Funktion) ist zentrales Merkmal der Staatsform.Staatschef ist eine inoffizielle Bezeichnung, die insbesondere der Kürze wegen in der Wendung Staats- und Parteichef (eines kommunistischen respektive realsozialistischen Staates) und in der Wendung Staats- und Regierungschefs (der Europäischen Union) verwendet wird und bezieht sich allgemein auf diejenigen Staatsoberhäupter, die neben repräsentativen auch exekutive Aufgaben erfüllen und damit eine politisch relevante Weisungskompetenz besitzen, zum Beispiel der französische oder der US-amerikanische Präsident. Google Adsense Responsive One QuellenSeite „Staatsoberhaupt“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 15. Oktober 2015, 19:43 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Staatsoberhaupt&oldid=147040393 (Abgerufen: 9. Mai 2016, 09:06 UTC) WeblinksListe der Staatsoberhäupter