Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z


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Anrainerstaaten (auch Anliegerstaaten) sind alle an ein geographisches Objekt (Land, Gewässer, Gebirge, anderer Staat) angrenzende Staaten; zum Beispiel ist Deutschland im Norden ein Anrainerstaat der Nordsee und Ostsee sowie im Süden der Alpen.

Bildet ein Gewässer, wie ein Fluss oder Meer, die Grenze bzw. fließt ein Fluss durch mehrere Staaten, so bezeichnet man die Staaten als Anrainerstaaten des Gewässers. Zum Beispiel ist u. a. Frankreich ein Anrainerstaat des Rheins; Deutschland, Österreich und die Schweiz sind Anrainerstaaten des Bodensees.

Ein untergeordneter Begriff des Anrainerstaats ist der des Nachbarstaats.

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Quellen