Amtssprache Voelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > A > Amtssprache Google Adsense Responsive One Eine Amtssprache ist die offizielle Sprache in einem Staat (bei Behörden, Gerichten etc.) oder einer internationalen Organisation.Die Amtssprache im engeren Sinn ist die Sprache, in der Behörden und Regierungen kommunizieren. Im weiteren Sinn versteht man darunter auch die Gerichtssprache und die Sprache der Parlamente, in der die Gesetze geschrieben und die Sitzungen abgehalten werden. Ein Land kann gleichzeitig mehrere Amtssprachen haben. Staaten mit vielen Amtssprachen gebrauchen oft zur internen Verständigung aus Vereinfachungsgründen eine gesonderte Arbeitssprache. Sprachen, die zur Verständigung in Fernhandel und Fremdenverkehr dienen, werden als Verkehrssprachen bezeichnet.Amtssprachen sind auch bei internationalen Behörden, wie der UNO und dem Europäischen Patentamt, verbreitet. In einzelnen Staaten, wie (teilweise) in Norwegen und der Schweiz, werden Amtssprachen auch auf Gemeindeebene festgelegt; historisch auch in Deutschland. Google Adsense Responsive One QuellenSeite „Amtssprache“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 13. Januar 2016, 16:08 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Amtssprache&oldid=150169606 (Abgerufen: 30. April 2016, 09:12 UTC) WeblinksWeltweit gesprochene Sprachen und Amtssprachen im Länderüberblick