Völkerrecht

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Ein Überseegebiet ist ein Territorium, dessen Mutterland sich weit entfernt, in der Regel auf einem anderen Kontinent befindet. Überseegebiete haben meistens einen Sonderstatus im Vergleich zu den anderen Territorien des Staates, eigene Briefmarken und manchmal sogar eigene Währungen. Sie sind Überbleibsel der verschiedenen Kolonialreiche, die im 20. Jahrhundert nahezu vollständig verschwanden.

Bis auf die Ansprüche mehrerer Staaten in der Antarktis, den spanischen Exklaven in Nordafrika, Gibraltar und Französisch-Guayana handelt es sich bei Überseegebieten heute ausschließlich um Inseln. Das größte Überseegebiet ist das mit Dänemark verbundene Grönland

Die Bezeichnung bürgerte sich später im Verlaufe der allgemeinen Dekolonisation als Synonym für „Kolonie" ein.

Zumindest in der Theorie ging damit eine Aufwertung des Gebietes und dessen Einwohner im rechtlichen Status einher. Die rechtliche Situation dieser Gebiete unterscheidet sich aber sehr stark voneinander. Bei manchen Überseegebieten reicht die Autonomie soweit, dass sie dem Mutterland gleichgestellt sind und nur in Außenpolitik und Verteidigung von diesem vertreten werden. Die Cookinseln gelten zum Beispiel als offiziell unabhängig, aber in „freier Assoziierung mit Neuseeland“.

Oft bestehen auch Ansprüche benachbarter Staaten auf die Überseegebiete. Die Ansprüche auf Gebiete in der Antarktis werden durch den Antarktisvertrag geregelt.

Heutige Überseegebiete

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Siehe auch

Weblinks

Quellen