Staatsrecht Voelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > S > Staatsrecht Der Begriff Staatsrecht wird international unterschiedlich definiert. DeutschlandDas Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisationsrecht). Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen (Grundrechte).SchweizAls Staatsrecht bezeichnet man in der Schweiz ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Es umfasst die Bundesverfassung, das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen, Aufgaben und Arbeitsweise der Bundesbehörden, das Verfahren der Rechtsetzung, die politischen Rechte der Bürger, die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat) und die Verfassungsgerichtsbarkeit.InternationalInternational ist Staatsrecht allgemein ein Fach des öffentlichen Rechts, das sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung beschäftigt.QuellenSeite „Staatsrecht (Deutschland)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 2. April 2016, 22:04 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Staatsrecht_(Deutschland)&oldid=153113987 (Abgerufen: 29. April 2016, 15:55 UTC) Seite „Staatsrecht (Schweiz)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 6. Oktober 2015, 12:23 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Staatsrecht_(Schweiz)&oldid=146739019 (Abgerufen: 29. April 2016, 15:58 UTC) Seite „Staatsrecht“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. Januar 2016, 20:38 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Staatsrecht&oldid=150477414 (Abgerufen: 29. April 2016, 15:58 UTC) WeblinksWikipedia Artikel Allgemeine Staatslehre