Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z


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Als Seemacht bezeichnet man einen Staat, der mit einer ausgewogenen Flotte von gesicherten seestrategischen Positionen aus die Seeherrschaft anstrebt.

Die Geschichte der Seefahrt ist eine Geschichte von Handels- und Politik Rivalitäten. Schon frühzeitig war die Seefahrt auch ein Mittel machtpolitischer Expansion, leitete die Entdeckung fremder Gestade ein und ermöglichte die Gründung von Kolonien. Dies führte zwangsläufig zu rivalisierenden Handels- und machtpolitischen Interessen, die auch zur Piraterie führte. Bereits im 14. Jh. v. Chr. gab es Piraterie von Einzelpersonen und Staaten, die eine Art von Seekrieg zur persönlichen oder auch staatlichen Bereicherung führten. Zur Abwehr dieser Bedrohungen und zur Durchsetzung Handels- und machtpolitischer Interessen wurden Kriegsschiffe entwickelt. Der Schutz eigener Handelsflotten lag von früh an im Interesse der Seehandel treibenden Staaten. Insbesondere dann, wenn dieser Handel ein tragendes Element staatlicher Existenz war.

Die Aufgabe des Schutzes eigener Handelsflotten und Durchsetzung staatlicher Interessen führte zum Bau von Kriegsflotten und letztendlich zur Bildung von Seemächten.


Quellen

Weblinks