Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z


  Navigationslinks überspringenVoelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > N > Neutralität

Google Adsense  Responsive One

Die Neutralität (von lateinisch neuter, keiner von beiden) eines Staates bedeutet entweder das Abseitsstehen in einem konkreten Konflikt zwischen anderen Staaten oder bezeichnet generell die allgemeine Politik der Neutralität. Von Dauernder Neutralität spricht man, wenn sich ein Staat zur immerwährenden Neutralität in allen Konflikten bekennt. Von Neutralismus spricht man, wenn ein Staat sich nicht nur aus Konflikten heraushält, sondern aus grundsätzlichen Erwägungen jegliche Bündnisse vermeidet.

Da die Neutralität insbesondere von Handelsschiffen in längeren Konflikten von den Großmächten nicht immer respektiert wurde, schlossen sich neutrale Mächte mehrfach ausdrücklich zu einer bewaffneten Neutralität zusammen, um die Respektierung neutraler Schiffe im Prisenrecht zu erzwingen.

Google Adsense  Responsive One


Quellen

Weblinks