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Kulturgut

Ein Kulturgut ist ein Ergebnis künstlerischer Produktion oder ein anderes menschliches Zeugnis, das als wichtig und erhaltenswert anerkannt ist. Ein Kulturgut muss nicht an Materie gebunden sein, jedoch ist eine Beständigkeit erforderlich.

Der Begriff des Kulturguts wird im deutschen Sprachraum vielfältig verwendet. Er umfasst sowohl bewegliche wie auch unbewegliche Güter. Kulturgüter sind in der Regel von archäologischer, geschichtlicher, literarischer, künstlerischer und/oder wissenschaftlicher Bedeutung. „Kulturgüter“ oder „Kulturgut“ können sowohl Bestände von Bibliotheken, Archiven und Museen als auch Gebäude (Baudenkmäler wie Kirchen, Klöster, Schlösser) sein. Seit den 1960er-Jahren werden auch Werke der technischen Kultur verstärkt als Kulturgut anerkannt (z. B. historische Produktionsanlagen, Verkehrsmittel usw.). Kulturgüter stammen häufig aus der Hochkultur, sie können aber auch zur Volkskultur, der Alltagskultur oder Industriekultur gehören.

Vor allem im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch zum Erhalt des kulturellen Erbes sowie beim Zivil- und Katastrophenschutz werden schützens- und erhaltenswerte Artefakte und Dokumente von bedeutendem kulturellen Wert „Kulturgüter“ genannt. Häufig wird der Begriff verwendet, wenn es um den „Erhalt“ von bewahrens- oder schützenswerten Kulturgütern oder um den erfolgten bzw. drohenden „Verlust“ in Kriegen oder bei Katastrophen geht.

Die Gesamtheit der menschlichen Kulturgüter wird als kulturelles Erbe oder Kulturerbe bezeichnet (englisch cultural heritage). Dazu gehören dingliche Objekte, beispielsweise des internationalen UNESCO-Welterbes, des Weltdokumentenerbes oder der als eingetragenes Kulturgut geschützten Archivalien wie der Musikbibliothek Peters. Aber auch die nicht an Objekte gebundenen Güter des immateriellen Kulturerbes einschließlich der mündlichen Überlieferungen.


Quellen

Weblinks