Kompetenz Voelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > K > Kompetenz Die Kompetenz oder Zuständigkeit legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw. welches Gericht im Einzelfall rechtlich zu hoheitlichem Handeln ermächtigt und gegebenenfalls verpflichtet ist. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit ist eine formelle Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit öffentlich-rechtlichen Verwaltungshandelns und für die Tätigkeit der Gerichte. Sie wird grundlegend durch die Verfassung bestimmt.Internationale ZuständigkeitBei Fällen mit Grenzüberschreitung richtet sich die internationale Zuständigkeit nach den einschlägigen völkerrechtlichen und europarechtlichen Verträgen und sonstigen Bestimmungen (Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO), Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen). QuellenSeite „Zuständigkeit“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 19. März 2017, 09:53 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeit&oldid=163726764 (Abgerufen:8. Juni 2017, 05:48 UTC) Siehe auchKompetenz-KompetenzWeblinksVerordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO)Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen