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Internationale Nichtregierungsorganisation

Eine internationale Nichtregierungsorganisation (engl. International Nongovernmental Organization, INGO) ist nach der Definition des Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) in seiner Resolution 288 (X) vom 27. Februar 1950 „jede internationale Organisation, die nicht durch ein zwischenstaatliches Abkommen zustande kommt“.

Die internationalen Nichtregierungsorganisation stellen neben den Internationalen staatlichen Organisationen (IGO) eine der beiden Großgruppen der Internationalen Organisationen (IO) dar.

Im soziologisch-politikwissenschaftlichen und populär-medialen Bereich bezeichnet man diese privatrechtlichen Vereinigungen auch nur mit Internationale Organisationen und versteht darunter insbesondere Nichtregierungsorganisationen und Gruppierungen, die sich gemeinnützig in Bereichen wie Sozialarbeit, Umweltschutz, Tierschutz, Bildung, Kulturaustausch oder Menschenrechten weltweit engagieren (Zivilgesellschaftliche internationale Organisationen).

Die umfassendere Definition umfasst auch Dachverbände nationaler Organisationen einschließlich staatlicher Organisationen oder staatsgetragener Unternehmen, die nicht auf Abkommen respektive nicht auf völkerrechtlichen Verträgen beruhen, sowie internationale Fachverbände und Ähnliches. Im allerweitesten Sinne rechnet man teils aber auch international tätige Wirtschaftsunternehmungen dazu (Multinationale Unternehmen MNO, Business INGOs).


Siehe auch

Weblinks

Quellen