Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z


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Unter Hegemonie (von altgriechisch ἡγεμονία hēgemonía ‚ Heerführung, Hegemonie, Oberbefehl‘; dieses von ἡγεμών hēgemṓn ‚ Führer, Anführer‘) versteht man die Vorherrschaft oder Überlegenheit einer Institution, eines Staates, einer Organisation oder eines ähnlichen Akteurs in politischer, militärischer, wirtschaftlicher, religiöser und/oder kultureller Hinsicht. Gegenüber einem Hegemonen (dem Machthaber in der Hegemonie) haben andere Akteure nur eingeschränkte Möglichkeiten, ihre eigenen Vorstellungen und Interessen praktisch durchzusetzen. Die theoretische/juristische Möglichkeit dazu mag zwar gegeben sein, doch die Umsetzung scheitert meist an den Einflussmöglichkeiten und der Übermacht des Hegemons.

Das dem Substantiv Hegemonie zugehörige Adjektiv heißt hegemonial, dessen Gegenteil antihegemonial.

In der Geschichte finden sich viele Beispiele von hegemonialen Herrschaftsstrukturen, in der Antike beispielsweise Athen und Sparta, Makedonien unter Philipp II. und das Römische Reich. Aktuell wird in manchen Kreisen besonders die Supermacht USA mit diesem Begriff, im Sinne einer anscheinenden weltpolitischen Vormachtrolle, in Verbindung gebracht.

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Quellen