Souveranität Voelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > S > Souveranität Im Völkerrecht wird Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von anderen Staaten (Souveränität nach außen) und als dessen Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung (Souveränität nach innen) verstanden. Diese äußere Souveränität eines Staates besteht somit in seiner Völkerrechtsunmittelbarkeit, während seine innere Souveränität (→ Volkssouveränität) umgekehrt durch die Fähigkeit zu staatlicher Selbstorganisation bestimmt wird; die äußere Souveränität wird in Analogie dazu zur Staatssouveränität.QuellenSeite „Souveränität“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 24. März 2016, 10:03 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Souver%C3%A4nit%C3%A4t&oldid=152812330 (Abgerufen: 27. April 2016, 13:33 UTC) WeblinksVolkssouveranität